Illegal errichtete Garagen – so bewerten die Versicherungen sie

Illegal errichtete Garagen – so bewerten die Versicherungen sie

Eine Garage scheint auf den ersten Blick ein einfaches Bauvorhaben zu sein – ein Platz für das Auto, Werkzeuge oder zusätzlichen Stauraum. Doch wer ohne die erforderliche Baugenehmigung baut, riskiert erhebliche Konsequenzen, insbesondere im Schadensfall. Viele Eigentümer erfahren erst dann, dass ihre Garage als „schwarz gebaut“ gilt und die Versicherung nicht zahlt. Hier erfahren Sie, wie Versicherungen in Deutschland mit illegal errichteten Garagen umgehen und was Sie als Hausbesitzer beachten sollten.
Wann gilt eine Garage als illegal errichtet?
Eine Garage gilt als illegal, wenn sie ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde oder nicht den Vorgaben der genehmigten Bauunterlagen entspricht. Das kann der Fall sein, wenn:
- keine Genehmigung beantragt oder erteilt wurde,
- die Garage größer oder höher gebaut wurde als erlaubt,
- der Abstand zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten wird,
- oder baurechtliche Anforderungen an Brandschutz, Statik oder Materialien verletzt wurden.
Auch kleine Abweichungen können rechtlich relevant sein. Zwar sind in manchen Bundesländern bestimmte Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei, doch gelten diese Ausnahmen nur unter klar definierten Bedingungen. Daher sollte man sich immer bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder im Bebauungsplan informieren, bevor man mit dem Bau beginnt.
Wie Versicherungen die Situation bewerten
Kommt es zu einem Schaden – etwa durch Brand, Sturm oder Einbruch – prüft die Versicherung, ob das betroffene Gebäude rechtmäßig errichtet wurde. Ist das nicht der Fall, kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Versicherer berücksichtigen dabei in der Regel drei Aspekte:
- Rechtmäßigkeit des Baus – Liegt eine gültige Baugenehmigung vor, und wurde die Garage entsprechend dieser Genehmigung errichtet?
- Sicherheitsrelevanz – Hat die bauliche Abweichung Einfluss auf die Sicherheit, etwa durch fehlende Brandwände oder unzureichende Statik?
- Kenntnis des Eigentümers – Wusste der Eigentümer von der Illegalität oder hat er die Immobilie in gutem Glauben erworben?
Wenn der Eigentümer nachweislich in gutem Glauben gehandelt hat, zeigen sich manche Versicherer kulant und übernehmen einen Teil der Kosten. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht – maßgeblich sind die individuellen Versicherungsbedingungen.
Typische Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt
Es gibt mehrere Konstellationen, in denen Versicherungen die Schadensregulierung ablehnen:
- Fehlende Baugenehmigung: Ohne Genehmigung gilt die Garage als illegal, und die Versicherung ist in der Regel leistungsfrei.
- Abweichung von der Genehmigung: Wird größer, höher oder näher an der Grundstücksgrenze gebaut als erlaubt, kann das zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
- Unklare Dokumentation: Wenn keine Bauunterlagen oder Genehmigungen vorgelegt werden können, kann die Versicherung die Rechtmäßigkeit nicht prüfen – und verweigert meist die Zahlung.
- Gefährdung der Sicherheit: Wenn die bauliche Abweichung sicherheitsrelevant ist, etwa durch fehlenden Brandschutz, wird die Leistung fast immer abgelehnt.
Was tun, wenn Sie eine illegale Garage geerbt oder gekauft haben?
Viele Eigentümer entdecken erst beim Hauskauf, dass eine Garage ohne Genehmigung errichtet wurde. In diesem Fall kann unter Umständen ein Anspruch gegen den Verkäufer bestehen, wenn der Mangel verschwiegen wurde. Für die Versicherung spielt das jedoch keine Rolle: Schäden an der illegalen Garage werden in der Regel erst dann gedeckt, wenn der Bau nachträglich legalisiert wurde.
Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf die Bauunterlagen im Bauamt einzusehen und die Angaben im Grundbuch oder in der Bauakte zu prüfen. Stellt sich heraus, dass eine Genehmigung fehlt, kann man meist eine nachträgliche Genehmigung beantragen – allerdings oft gegen Gebühr und unter der Bedingung, dass bestimmte bauliche Anpassungen vorgenommen werden.
So können Sie eine illegale Garage legalisieren
Wer eine nicht genehmigte Garage besitzt, kann das Problem in vielen Fällen nachträglich lösen. Der Ablauf hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab, folgt aber meist diesen Schritten:
- Kontakt zur Bauaufsichtsbehörde aufnehmen – Klären Sie, ob eine Genehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
- Bauantrag oder Nachgenehmigung einreichen – Dazu gehören Bauzeichnungen, Lageplan und technische Nachweise.
- Bauliche Anpassungen vornehmen – Falls erforderlich, müssen Abstände, Materialien oder Brandschutzmaßnahmen angepasst werden.
- Versicherung informieren – Nach erfolgter Genehmigung sollte die Versicherung über die Legalisation informiert werden, um den vollen Schutz wiederherzustellen.
Tipps, um Probleme zu vermeiden
- Vor dem Bau informieren: Prüfen Sie die Landesbauordnung und den Bebauungsplan, bevor Sie mit dem Bau beginnen.
- Dokumentation aufbewahren: Genehmigungen, Pläne und Abnahmen sollten sicher verwahrt werden.
- Versicherung rechtzeitig informieren: Melden Sie neue oder veränderte Gebäude immer Ihrer Versicherung.
- Fachliche Beratung einholen: Ein Architekt oder Bauingenieur kann helfen, rechtliche und technische Anforderungen korrekt umzusetzen.
Eine Garage ohne Genehmigung zu errichten, mag kurzfristig Zeit und Geld sparen, kann aber langfristig teuer werden. Nur eine rechtmäßig errichtete Garage bietet Sicherheit – sowohl baulich als auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz.













